GRUNDLAGEN
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz errichtete am 17. Dezember 1991 die "Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur" (Staatsanzeiger vom 23. Dezember 1991, Seite 1358, Nr. 6615).
Nach Auffassung der Landesregierung ist damit ein Instrumentarium geschaffen worden, das die Kulturförderung vorausschaubar und von Haushaltsschwankungen weitgehend unabhängig macht.
Rechtsform und Sitz
Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Land Rheinland-Pfalz. Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kunstgegenstände und Kulturgüter, bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturstätten.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus Verkaufserlösen aus der Privatisierung von Landesbeteiligungen sowie sonstigen Zuführungen des Landes Rheinland-Pfalz und Zuwendungen Dritter zum Stiftungsvermögen.
Stiftungsmittel
Die zur Erfüllung des Stiftungszwecks notwendigen Mittel werden bestritten aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie Spenden und sonstigen Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich dem Stiftungsvermögen zugeführt werden sollen.